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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,106209
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12 B ER (https://dejure.org/2013,106209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.04.2013 - L 8 SO 384/12 B ER (https://dejure.org/2013,106209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. April 2013 - L 8 SO 384/12 B ER (https://dejure.org/2013,106209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - L 23 SO 46/10

    Miete während Inhaftierung; besondere Lebensverhältnisse, soziale Schwierigkeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12
    Dies betrifft auch die Entlassung aus der Haft, weil Inhaftierten, die nicht in ihre Wohnung zurückkehren können, gegebenenfalls die Obdachlosigkeit drohen kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010, L 23 SO 46/10 B ER, Juris Rdnr. 14 m.w.N.).

    Diese müssen vielmehr gravierender Natur sein und deutlich über das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten hinaus gehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2011, L 8 SO 85/08, Juris Rdnr. 22 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2011, L 9 SO 105/10, Juris Rdnr. 32 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010, L 23 SO 46/10 B ER, Juris Rdnr. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - L 9 SO 105/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12
    Diese müssen vielmehr gravierender Natur sein und deutlich über das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten hinaus gehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2011, L 8 SO 85/08, Juris Rdnr. 22 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2011, L 9 SO 105/10, Juris Rdnr. 32 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010, L 23 SO 46/10 B ER, Juris Rdnr. 15).

    Es müssen Umstände bestehen, die dazu führen, dass bei der betreffenden Person eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die auf Dauer eine Ausgliederung aus der Gemeinschaft erwarten lässt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2011, L 9 SO 105/10, Juris Rdnr. 32 m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - L 8 SO 10/09

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 nach Antritt der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12
    Während dieser Zeit ist der Lebensunterhalt der Antragstellerin vielmehr durch die Justizverwaltung sichergestellt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2010, L 8 SO 10/09 B, zu den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 27, 29, 34 SGB XII, hier: Juris Rdnr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 85/08

    Übernahme der Kosten für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus im Rahmen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12
    Diese müssen vielmehr gravierender Natur sein und deutlich über das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten hinaus gehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2011, L 8 SO 85/08, Juris Rdnr. 22 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2011, L 9 SO 105/10, Juris Rdnr. 32 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010, L 23 SO 46/10 B ER, Juris Rdnr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 8 SO 154/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2013 - L 8 SO 384/12
    Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine zweite, zusätzliche Unterkunft ergibt sich aus §§ 27a, 35 SGB XII nicht (Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 8 SO 154/09 -, mwN).
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